MUSIC-COLOUR | BECAUSE WE LOVE MUSIC

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Einleitung

    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die rechtliche Grundlage eines jeden Vertrages zwischen uns und einem Kunden dar.

    Um unseren Kunden ein Höchstmaß an Transparenz für die Abwicklung von Verträgen zu gewährleisten, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hier übersichtlich für Sie aufgeführt.

    Für alle geschäftlichen Vorgänge gelten die „I. Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Grundsätze“. Für den Verleih gelten darüber hinaus die „II. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verleih“.

    Sollten Sie weitere Fragen haben oder ist Ihnen ein Punkt unklar, so setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.

  • Bedingungen für die Anmietung von Material

    1. Die Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Basis der jeweils gültigen Mietpreisliste berechnet.

    2. Alle Mietpreise verstehen sich ab Lager Sachsenheim ohne Versand und ohne Transportversicherung.

    3. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn nicht zurückgebrachtes Material abgeholt werden muss, wird der Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.

    4. Vom Auftraggeber geforderte Reservegeräte werden mit 50 % des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.

    5. Die Mietgeräte gelten als in "einwandfreiem Zustand" vom Mieter übernommen, wenn nicht unverzüglich Mängelrüge schriftlich angezeigt wird. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter Anspruch auf schnellstmöglichen Ersatz- bzw. Reparaturservice. Ein über die normalen Transportkosten (Bahn, Post, Paketdienst) hinausgehender Lieferservice geht zu Lasten des Mieters. Schadensersatzansprüche aufgrund technischer Defekte sind ausgeschlossen.

    6. Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder sonstiger Ereignisse, die nicht von Music Colour GmbH & Co Kg zu vertreten sind, schließen Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber Music Colour GmbH & Co Kg aus.

    7. Die Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt 8 Tage rein netto ohne Abzug zu zahlen.

    8. Music Colour GmbH & Co K hat das Recht, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von Music Colour GmbH & Co K an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte.

    9. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet Music Colour GmbH & Co Kg dem Mieter den vollen Verkaufspreis. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.

    10. Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter bis 24 Stunden vor Aufbau/Abfahrt, ist Music Colour GmbH & Co Kg berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Mietpreises zu berechnen. Wird die vorzeitige Kündigung innerhalb 24 Stunden vor Abfahrt/Aufbau ausgesprochen berechnet die Music Colour GmbH & Co Kg 100 % des vereinbarten Mietpreises.

  • Zusatzbedingungen für Veranstaltungen, bei denen Personal der Music Colour GmbH & Co Kg beteiligt ist

    1. Vor der Veranstaltung und vor Ort wird ein kompetenter Ansprechpartner vom Veranstalter gestellt, der über die Örtlichkeiten (Anfahrtswege, Stromanschlüsse, Sicherungen, Notausgänge etc.) genauesten informiert ist, entsprechende Schlüssel hat und über den Veranstaltungsablauf Bescheid weiß.

    2. Unser Team wird rechtzeitig vor der Veranstaltung über Anfahrtswege und eventuelle Hindernisse oder spezielle Gegebenheiten (Treppen, enge Zufahrten etc.) informiert. Nur so kann ein reibungsloser Veranstaltungsablauf gewährleistet werden.

    3. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Stromanschlüsse direkt am vorgesehenen Gerätestandort.

    4. Der Veranstalter hat sich bei Einsatz von Nebelmaschinen und Pyrotechnik über die Funktion von Sicherheitssystemen wie Rauch- und Feuermelder sowie Sprinkleranlagen zu informieren.

    5. Speziell bei Gebrauch von Pyrotechnik ist der Veranstalter für die Genehmigung der Veranstaltung beim Hallenbetreiber, der zuständigen Behörde, sowie für die Absicherung verantwortlich (Hallenwache, Feuerlöscher etc.).

    Bitte lassen Sie Ihr gewünschtes Material rechtzeitig reservieren, nur so ist gewährleistet, dass es für Sie verfügbar ist.

    GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind vom Veranstalter anzumelden, die anfallenden Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.

    Bitte sprechen Sie uns auf Veranstaltungsversicherungen an, wir vermitteln gerne an kompetente Partner.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / Grundsätze

  • Allgemeines

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma Music Colour GmbH & Co Kg abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch Music Colour GmbH & Co Kg Entgegenstehenden Geschäfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

    Für den das Verleih- Geschäft, d. h. die leihweise Überlassung (Vermietung) von technischen Anlagen, einzelnen Anlagenteilen und oder technischem Zubehör (nachfolgend „Mietsache“ genannt) und oder für das Vollservice- Geschäft, d. h. Dienstleistungen, auch zusammenhängend mit der gleichzeitigen leihweisen Überlassung (Vermietung) von technischen Anlagen, einzelnen Anlagenteilen oder technischem Zubehör, (nachfolgend „Mietsache“ genannt) gelten zusätzlich ergänzende Bestimmungen, welche dem Kunden auf Wunsch im Vorfeld, spätestens jedoch bei beim Abschluss des Mietvertrages oder der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgehändigt werden.

    Das Personal der Music Colour GmbH & Co Kg ist nicht dazu berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

    Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Music Colour GmbH & Co Kg von der Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge.

    Änderungen technischer Eigenheiten und oder Angaben von Artikeln und oder des Programmangebotes behält sich die Music Colour GmbH & Co Kg jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe, vor.

  • Vertragsabschluss, Angebote

    Die Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.

    Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung und oder Rechnung, spätestens jedoch mit Ausführung beziehungsweise mit Zusendung der Lieferung und oder der Leistung, rechtskräftig.

  • Informationen zu Fernabsatzverträgen

    Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen gelten nur bei Verträgen mit privaten Verbrauchern beziehungsweise privaten Kunden.

    Als privater Verbraucher beziehungsweise privater Kunde gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. BGB §13).

    Die Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen finden keine Anwendung bei Verträgen mit professionellen Anwendern beziehungsweise professionellen Kunden und gewerblichen Abnehmern beziehungsweise gewerblichen Kunden.

  • Verfügbarkeitsvorbehalt

    Die Music Colour GmbH & Co Kg behält sich vor, eine in der Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und die Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit des Produktes nicht zu erbringen.

    Der Kunde wird gegebenenfalls darüber informiert. Sollte die Music Colour GmbH & Co Kg nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware und oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist, so ist diese berechtigt entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware und oder Dienstleistung anzubieten, oder vom Vertrag zurücktreten.

    Das Angebot einer Ersatzlieferung oder der Rücktritt erfolgt unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet.

  • Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

    Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E- Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.

    Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an: Music Colour GmbH & Co Kg Siemens Str.11 74343 Sachsenheim 07147/6203 01797163337 info@music-colour.de www.music-colour.de

  • Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

    Kann der Kunde der Music Colour GmbH & Co Kg die bereits empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss dieser der Music Colour GmbH & Co Kg insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

    Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Kunden etwa in den Geschäftsräumen der Music Colour GmbH & Co Kg möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

    Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 50,00 netto beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

    Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Unfrei zurückgesandte Rücklieferungen können nicht angenommen werden. Im Falle der berechtigten für den Kunden kostenfreien Rücksendung erhält der Kunde auf Anforderung einen gültigen und verwendbaren Paketschein (z.B. „Freeway- Marke“- Deutsche Post AG) zur kostenfreien Rücksendung zugesandt.

    Nicht per Post versandfähige Güter werden abgeholt. Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 1 und 2 BGB besteht für die folgenden Produkte und Artikel kein Widerrufsrecht: nach Kundenwünschen gefertigte Artikel (z.B. Flightcases), Leuchtmittel und Brenner, entsiegelte Software, Batterien und Akkus und speziell nach Kundenwunsch hin konfektionierte Kabel.

  • Zahlungsbedingungen

    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme und oder Barzahlung. Rechnungen sind in für die Music Colour GmbH & Co Kg verlust- und spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Music Colour GmbH & Co Kg dazu berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und oder Schadenersatz zu fordern.

    Die Verzugszinsen orientieren sich oberhalb der durchschnittlichen Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15% p. a. festgesetzt. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren Lieferungen, auch Rückstandsauflösungen, nur noch gegen Nachnahme oder Barzahlung.

    Music Colour GmbH & Co Kg ist dazu berechtigt, für nicht eingelöste Lastschriften und oder Schecks neben den Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 netto je Vorfall zu berechnen. Die Änderung der Zahlungsart auf Grund eines Kundenverschuldens berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

  • Eigentumsvorbehalt

    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Music Colour GmbH & Co Kg. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die die Music Colour GmbH & Co Kg aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber diesem Kunden hat.

    Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist diese dazu berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

  • Datenschutz

    Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen

  • Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile und soweit gesetzlich zulässig, Ludwigsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

  • Teilnichtigkeit

    Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verleih

  • Allgemeines

    Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verleih stellen als ergänzende Bestimmungen die Grundlage eines jeden Verleih- Geschäftes zwischen einem Mieter (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der Music Colour GmbH & Co Kg dar.

    Bei einem Verleih- Geschäft zwischen dem Kunden und der Music Colour GmbH & Co Kg, stellt diese dem Kunden eigene technische Geräte und oder technisches Zubehör, d. h. technische Anlagen, einzelne Anlagenteile und oder technisches Zubehör (nachfolgend „Mietsache“ genannt) und oder eine Mietsache Dritter über einen bestimmten Zeitraum zur leihweisen Nutzung zur Verfügung.

    Für das Verleih- Geschäft gelten über die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus die unten aufgeführten ergänzenden Bestimmungen, d. h. die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verleih.

  • Verfügbarkeit

    Je früher der Kunde die gewünschte Mietsache reservieren lässt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die jeweilige Mietsache auch für ihn verfügbar ist.

    Unter Umständen ist eine schriftliche Anfrage beziehungsweise eine schriftliche Reservierung (Auftragsbestätigung) im Vorfeld erforderlich.

  • Mietzeitraum

    Die ausgeliehene Mietsache muss in den entsprechenden Geschäftsräumen der Music Colour GmbH & Co Kg abgeholt und auch wieder zurückgegeben werden, es sei denn, der Kunde nimmt den Anlieferungs- und oder Abholungsservice der Music Colour GmbH & Co Kg in Anspruch oder beauftragt die Music Colour GmbH & Co Kg zu einem Vollservice, bei dem diese im Zusammenhang mit dem Verleih- Geschäft den Transport, gegebenenfalls auch den Auf- und Abbau sowie die Bedienung, der gesamten Mietsache übernimmt.

    Endet die zwischen dem Kunden und der Music Colour GmbH & Co Kg schriftlich vereinbarte Mietzeit hat der Kunde die geliehene Mietsache zum vertraglich vereinbarten Rückgabe- Termin unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

    Kosten, die der Music Colour GmbH & Co Kg durch Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietzeit entstehen, wie z. B. durch Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. ä., trägt der Kunde.

    Diese Regelung gilt nicht nur für die gesamte Mietsache, sondern auch für einzelne Geräte und oder einzelnes Zubehör der gesamten Mietsache.

  • Angebote

    Bei der Unterbreitung von Verleih- und Vollservice- Angeboten ist keine Reservierung der darin angebotenen Mietsache verbunden.

    Die Zwischenvermietung bleibt daher ausdrücklich vorbehalten. Erst nach einer schriftlichen Reservierung (Auftragsbestätigung) des jeweiligen Angebotes ist die darin aufgeführte und angebotene Mietsache und oder Dienstleistung während des entsprechenden, auf dem Angebot ersichtlichen, zeitlichen Rahmens für den jeweiligen Kunden verbindlich reserviert.

    Wenn bis Ablauf der Angebots- Gültigkeit keine schriftliche Reservierung (Auftragsbestätigung) durch den Kunden vorliegt, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Bei einer kurzfristigen Absage eines Verleih- und oder Vollservice- Angebotes, für welches bereits eine schriftliche Reservierung (Auftragsbestätigung) des Kunden vorliegt, behält sich die Music Colour GmbH & Co Kg vor eine entsprechende Ausfall- Entschädigung zu berechnen.

    Bei einer Absage vier bis zwei Wochen vor Auftragsausführung werden 50%, bei einer Absage zwei bis eine Woche vor Auftragsausführung werden 75% und bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Auftragsausführung werden 100% der vereinbarten Brutto- Gebühr in Rechnung gestellt.

  • Preise

    Die zu zahlende Mietgebühr schließt während der gesamten Dauer der Anmietung keinerlei Versicherung ein. Die Mietgebühren beziehen sich auf die Miete pro Tag, von heute auf morgen.

    Die angegebenen Mietgebühren sind, sofern nicht anders angegeben, Stückpreise. Im Falle von größeren Komplettanlagen für den Verleih oder den Vollservice, auch bei längeren Mietzeiträumen, erfolgt die Berechnung der Mietgebühr individuell gemäß Einsatztagen durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Music Colour GmbH & Co Kg.

    Bei Geräten, welche mit Metall- Dampf- Entladungslampen ausgestattet sind, gilt eine Berechnung je 8 Stunden Brenndauer. 8 Stunden Brennzeit entsprechen pauschal einem Tag. Eine mögliche Überschreitung dieser Brenndauer ist durch den in den Geräten eingebauten Betriebsstunden- Zähler nachweisbar.

    Bei einer Überschreitung dieser Brenndauer wird die Mietgebühr anteilig je weitere angefangene Stunde berechnet. Bei durch den Kunden durchgeführten Zurückstellungen dieses Betriebsstunden- Zählers wird generell eine 2- Tages- Pauschale berechnet. Andere Vereinbarungen bezüglich Einsatzzeiten und Berechnung der Brenndauer bedürfen der Schriftform. Spätestens bei der Rückgabe ist die Netto- Mietgebühr zuzüglich der z. Zt. gültigen und gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in bar zu bezahlen.

    Die Bezahlung auf Rechnung ist unter Umständen möglich. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Music Colour GmbH & Co Kg dazu berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und oder Schadenersatz zu fordern.

    Die Verzugszinsen orientieren sich oberhalb der durchschnittlichen Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15% p. a. festgesetzt.

  • Gebrauch der Mietsache

    Die an den Kunden durch die Music Colour GmbH & Co Kg vermietete Mietsache ist immer als deren Eigentum zu betrachten. Der Kunde hat die Mietsache stets in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und alle Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der Music Colour GmbH & Co Kg zu befolgen.

    Der Kunde hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Das Entfernen und Beschädigen von Werbe- Schildern (Aufkleber, Metallschilder,...) der Music Colour GmbH & Co Kg ist nicht gestattet. Eine Überprüfung der Mietsache durch die Music Colour GmbH & Co Kg muss durch den Kunden jederzeit gestattet und dieser ermöglicht werden.

  • Sicherung der Mietsache

    Der Kunde ist grundsätzlich dazu verpflichtet die ausgeliehene Mietsache während der gesamten Dauer der Anmietung gegen Diebstahl, Beschädigung (u. U. auch oberflächliche Gehäusebeschädigungen), Verschmutzung, Verlust und Zerstörung durch sich oder durch Dritte zu sichern.

    Der Kunde ist auch dazu verpflichtet, während der gesamten Dauer der Anmietung dafür zu sorgen, dass die geliehene Mietsache ordnungsgemäß und fachgerecht eingesetzt und verwendet wird.

  • Haftung

    Die zu zahlende Mietgebühr schließt keinerlei Versicherung ein. Der Kunde haftet mit seiner Unterschrift ab Erhalt der Mietsache und oder ab dem Eintreffen der Mietsache am jeweiligen Einsatzort für alle eventuell auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung durch sich selbst oder durch Dritte während der gesamten Dauer der Anmietung entstehen.

    Der Kunde haftet weiterhin für Diebstahl, Beschädigung (u. U. auch oberflächliche Gehäusebeschädigungen), Verschmutzung, Verlust und Zerstörung der Mietsache durch sich selbst oder durch Dritte während der gesamten Dauer der Anmietung.

    Der Kunde haftet jedoch auch bis längstens 14 Tage nach Ablauf der Mietzeit, wenn ein vorangestellter Mangel an der Mietsache innerhalb dieser Frist, nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit, feststellbar ist und dieser Mangel durch das Verleih- Geschäft dieses Kunden entstanden ist.

    Der Kunde hat die Music Colour GmbH & Co Kg für jeden Verlust der Mietsache und oder für jeden Schaden oder Mangel an der Mietsache, welcher durch ihn selbst oder durch Dritte entstanden ist, stets zum Neuwert der Mietsache zu entschädigen.

    Die Rückgabe der Mietsache in den Geschäftsräumen der Music Colour GmbH & Co Kg beziehungsweise das Eintreffen der Mietsache in den Geschäftsräumen der Music Colour GmbH & Co Kg bestätigt nicht deren Vollständigkeit oder deren Schadenfreiheit. Um sich vor den Folgen von Diebstahl, Beschädigung (u. U. auch oberflächliche Gehäusebeschädigungen), Verschmutzung, Verlust und Zerstörung der Mietsache durch sich oder durch Dritte zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Kunden abgeschlossen werden.

    Im Falle von unsachgemäß aufgewickelten Kabeln und Leitungen wird zusätzlich zur vereinbarten Brutto- Mietgebühr je nach Aufwand eine entsprechende Aufwandsentschädigung berechnet, die durch den für die Music Colour GmbH & Co Kg dadurch entstehenden Arbeits- Mehraufwand gerechtfertigt wird.

    Bei defekten Leuchtmitteln (Leuchtmittel bei der Rückgabe defekt) sind zuzüglich der zu zahlenden Brutto- Mietgebühr 30% des aktuellen Brutto- Kaufpreises des betreffenden defekten Leuchtmittels zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung, beziehungsweise bei Schäden an Leuchtmitteln wie vor allem Metall- Dampf- Entladungslampen ist in jedem Falle der volle derzeitige Brutto- Kaufpreis des jeweiligen Leuchtmittels zu bezahlen.

    Der Kunde ist dazu verpflichtet, die defekten Leuchtmittel bei der Rückgabe unverzüglich vorzulegen.

  • Funktion und Nichtfunktion der Mietsache

    Durch regelmäßige Wartung der technischen Anlagen, einzelner Anlagenteile und des technischen Zubehörs („Mietsache“) gewährt die Music Colour GmbH & Co Kg dem Kunden generell eine einwandfreie und zuverlässige Funktion.

    Kommt es dennoch zu einer Nichtfunktion einer einzelnen Mietsache zur Zeit der Anmietung, haftet die Music Colour GmbH & Co Kg gegenüber dem Kunden maximal in Höhe der vollen Brutto- Mietgebühr der defekten Mietsache.

    Das Öffnen von Geräten und Zubehör ist strengstens untersagt. Sollten Reparatur- und Regulierungs- Versuche seitens der Music Colour GmbH & Co Kg fehlschlagen, oder führt ein solcher Mangel zur Nichtfunktion oder Außerkraftsetzung der gesamten Anlage beziehungsweise Mietsache, so haftet die Music Colour GmbH & Co Kg maximal in Höhe der gesamten Brutto- Mietgebühr gegenüber dem Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen von Seiten des Kunden sind in jedem Falle völlig ausgeschlossen.

    Die Rückgabe der Mietsache in den Geschäftsräumen der Music Colour GmbH & Co Kg bestätigt nicht deren Vollständigkeit oder deren Schadenfreiheit. Eventuelle Schäden jeder Form, sind grundsätzlich so bald wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe zu melden.

  • Sachsenheim den 01.12.08